Vor der Versuchsanmeldung ...

Bevor Sie ein Projekt am GHL anmelden, … hier einige wichtige Infos im Vorfeld!

Sie werden sich eigenständig in den Versuchsanlagen bewegen und dort arbeiten. Aus diesem Grund sind wir dazu verpflichtet, Sie über spezielle Fragen der Arbeitssicherheit zu informieren. Als Verantwortliche( r) dieses Projektes sind Sie ebenfalls verpflichtet, daß alle an Ihrem Projekt mitwirkende Personen die Richtlinien und Verhaltensregeln kennen und befolgen (am besten lassen Sie sich das schriftlich bestätigen). Diesbezüglich gibt es zwei Richtlinien, dessen Kenntnis Sie auf dem Anmeldeformular bei jeder Versuchsanmeldung bestätigen müssen. Das sind die Formulare:

(1)  „Arbeitssicherheit am GHL für Projektpartner“ (ANALGE 10)

(2)  „S1-Leitfaden für Versuchsansteller“ (ANLAGE 5)

Die erste Anlage soll Unfälle, Personen- und Sachschäden verhindern. Sie befasst sich mit Vorschriften gemäß Arbeitsschutzverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoff-Verordnung und „Grundsätzen der Prävention“.

Anlage-5 regelt das Verhalten in S1-Anlagen. Der Großteil der Versuchseinheiten (Gewächshäuser, Klimakammern, …) ist für Experimente mit Gen-Veränderten-Organismen (GVOs) von der Regierung von Oberbayern zugelassen und unter der Aufsicht des HR-6 (Hochschulreferat 6 für Gesundheit, Sicherheit und Strahlenschutz). Wir haben am GHL vier Anlagen der Sicherheitsstufe 1 (S1-Anlagen = geringste Sicherheitsstufe). Das Betreiben solcher Anlagen ist mit besonderen Pflichten verbunden, die im Gentechnik-Gesetzt bundesweit geregelt sind und regelmäßig von offizieller Steller überprüft werden. Auch wenn Sie als Projekt-Verantwortliche(r) nicht mit GVOs arbeiten, so halten Sie sich trotzdem in einer S1-Anlage auf. Der Zugang ist aus diesem Grund auch nur mit einer freigeschalten Personal- oder Studenten-Karte möglich (Freischaltung über Robert Hansel oder Stefan Kolbinger). Da Sie sich selbstständig in einer S1-Anlage aufhalten und auch jederzeit Zugang haben, müssen Sie bezüglich die geltenden Rechte und Pflichten in S1-Anlagen eingewiesen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie in dem S1-Leitfaden, die für Sie zutreffenden Passagen kennen und sie entsprechend in den Anlagen verhalten.

Auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie alle Punkte verstanden haben und sich gemäß der Betriebsanweisungen verhalten werden.

Die zweite Anlage regelt das Verhalten in S1-Anlagen. Der Großteil der Versuchseinheiten (Gewächshäuser, Klimakammern, …) ist für Experimente mit Gen-Veränderten-Organismen (GVOs) von der Regierung von Oberbayern zugelassen und unter der Aufsicht des HR-6 (Hochschulreferat 6 für Gesundheit, Sicherheit und Strahlenschutz). Wir haben am GHL vier Anlagen der Sicherheitsstufe 1 (S1-Anlagen = geringste Sicherheitsstufe). Das Betreiben solcher Anlagen ist mit besonderen Pflichten verbunden, die im Gentechnik-Gesetzt bundesweit geregelt sind und regelmäßig von offizieller Steller überprüft werden. Auch wenn Sie als Projekt-Verantwortliche(r) nicht mit GVOs arbeiten, so halten Sie sich trotzdem in einer S1-Anlage auf. Der Zugang ist aus diesem Grund auch nur mit einer freigeschalten Personal- oder Studenten-Karte möglich (Freischaltung über Robert Hansel oder Stefan Kolbinger). Da Sie sich selbstständig in einer S1-Anlage aufhalten und auch jederzeit Zugang haben, müssen Sie bezüglich die geltenden Rechte und Pflichten in S1-Anlagen eingewiesen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie in dem S1-Leitfaden, die für Sie zutreffenden Passagen kennen und sie entsprechend in den Anlagen verhalten.

Auf dem Anmeldeformular bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie alle Punkte verstanden haben und sich gemäß der Betriebsanweisungen verhalten werden.

Sind die Inhalte dieser Einweisungen bekannt, kann das Experiment angemeldet werden. Um den passenden Anmeldebogen (Anmeldebogen ANLAGE-9) zu finden, unterscheiden Sie bitte, ob Sie mit natürlichen Pflanzen oder mit GVO-Pflanzen arbeiten werden. Bei Projekten mit GVOs wird noch unterschieden, ob das Experiment mit gleichbleibendem Pflanzensatz (fixe-GVO-Bestückung) oder mit dynamisch-wechselnder-GVO-Bestückung verlaufen wird (wechselnde GVO-Ein- und Ausgänge während dem Experiment).  Öffnen Sie das entsprechende Formular und füllen Sie es so genau wie möglich aus, damit wir Ihr Experiment so präzise ausführen können, wie Sie es sich vorstellen und wie es die technischen Grenzen zulassen (Wir helfen auch gerne beim Ausfüllen).

Hierzu finden Sie auch Informationen in dem nachfolgenden Dokument „GHL-Kulturverfahren, GHL-Materialien, Kontaktdaten zu Firmen und

schicken Sie das ausgefüllte digital-Formular an: ghl@wzw.tum.de , sowie die Seiten, auf denen eine Unterschrift erforderlich ist eingescannt ebenfalls an diese Adresse oder aber per:

  1. Post: Gewächshauslaborzentrum Dürnast 9, 85354 Freising
  2. FAX:  (08161 / 71-4491)
  3. Mail: Kai.steinmetz[at]tum.de  robert.hansel[at]wzw.tum.de   sabine.zuber@wzw.tum.de